Aufnahmekriterien

1. Anmeldeformular/Bestätigung der Bedarfsanzeige für Kindertagesbetreuung

Die Bedarfsanzeige erfolgt über das Anmeldeformular nach den Kriterien unserer Prozessbeschreibung „Anmeldung im Zauberwald“.

Die Anmeldung ist noch kein Betreuungsvertrag, sondern dient ausschließlich als Bedarfsanzeige.  Diese Anzeige wird den Eltern als Beleg für das Jugendamt von uns ausgehändigt. Erst nach der Aufnahmebestätigung durch unseren Träger wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen.

2. Anmeldefrist

2.1 Anmeldeschluss für das gesamte Kindergartenjahr (jeweils 01.08. – 31.07.) ist der 31.10. des Vorjahres.

2.2 Frühere Anmeldungen haben keinen Vorrang bei der Platzvergabe.

2.3 Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei bleiben oder eine Überbelegung nach Absprache mit dem Kreisjugendamt und dem Träger genehmigt wird.

2.4 Aufnahmen im Jahresverlauf sind monatlich möglich, wenn Plätze in der Einrichtung frei werden bzw. frei geblieben sind.

2.5 Kinder, die nicht zum gewünschten Datum aufgenommen werden können, verbleiben auf der Warteliste, sofern die Eltern dies nicht ablehnen.

3. Einzugsgebiet

Kinder aus den Ortschaften Langenei, Kickenbach und Stöppel haben Vorrang.

Kinder aus umliegenden Ortschaften werden gerne aufgenommen, wenn Plätze frei sind.

4. Alter des Kindes

4.1. Wir nehmen Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren auf.

 4.2.      Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Geburtsdatum mit

              folgenden Ausnahmen:

* Soziale Gesichtspunkte: Kinder alleinerziehender Eltern oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Einzelfallentscheidung) haben in der jeweiligen Jahrgangsstufe Vorrang.

* Geschwisterkinder: Geschwisterkinder haben in der jeweiligen Jahrgangsstufe Vorrang.

4. Voraussetzungen für die Aufnahme im Zauberwald

4.3 Die Mitgliedschaft im Elternverein ist zwingend erforderlich und mit 15Euro pro Quartal beitragspflichtig.

4.4 Die erforderlichen Schutzimpfungen gemäß den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut sind durchzuführen. Der Impfpass ist als Nachweis vorzulegen.

4.5 Eine Kopie des Ergebnisses der letzten Vorsorgeuntersuchung ist vorzulegen.

Lennestadt, 24.10.2022

Der geschäftsführende Vorstand des Kindergartens:

Günter Kouril (1.Vorsitzender)                              Cornelia Pohl (2. Vorsitzende)